Häufige Fragen

Warum hat sich der Schulzweckverband für die aufwändige Verlagerung von zwei Schulen nach Höhenkirchen entschieden?

Das Gymnasium Neubiberg musste ab Sommer 2011 dringend saniert werden. Durch eine Komplettauslagerung blieben Schülern und Lehrern eine lärm- und staubintensive Sanierung im laufenden Schulbetrieb erspart. Auch wurden sie keinen Baustellen-Risiken ausgesetzt. Gleiches gilt auch für die Schulfamilie des Gymnasiums Ottobrunn. Der Abriss und Neubau der zentralen Bauteile A und B (Beginn Frühjahr 2014) ist dort aufgrund schwer wiegender Brandschutzmängel zwingend notwendig. Diese lassen sich auch durch eine noch so aufwendige Sanierung nicht mehr zu 100 Prozent baurechtskonform beheben.

Wurde alternativ zur Verlagerung beider Schulen nach Höhenkirchen auch die Möglichkeit geprüft, zu diesem Zwecke eine Immobilie in Ottobrunn oder Neubiberg (leerstehende Gewerbeimmobilien) anzumieten?

Die Möglichkeit einer Auslagerung in ein leer stehendes Gebäude im Technologie- und Innovationspark (TIP) in Ottobrunn/Taufkirchen wurde geprüft, aber als völlig unrealistisch verworfen.

Als weitere Alternative wurde die Unterbringung der Schulfamilien in Schulen (Grund- und Hauptschulen) der näheren Umgebung (Neubiberg, Ottobrunn, Riemerling, Höhenkirchen-Siegertsbrunn) überprüft. Diese Möglichkeit der Auslagerung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da in diesen Liegenschaften keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen. Geprüft wurde auch die Anmietung einer Containerschule in München (Balanstraße). Es stellte sich heraus, dass die Stadt München diese selbst benötigt.

Werden die Fahrtkosten, die infolge der Auslagerung der Gymnasien Neubiberg und Ottobrunn nach Höhenkirchen entstehen, übernommen?

Für die  Frage der Kostenfreiheit des Schulweges ist nicht der Schulzweckverband, sondern das Landratsamt (Sachgebiet 3.3) zuständig. Oberstufen-Schüler erhalten keine Kostenerstattung.

Wie sollen die vielen Schüler des Gymnasiums Neubiberg bzw. des Gymnasiums Ottobrunn nach Höhenkirchen kommen? Werden zusätzliche Schulbusse eingesetzt?

Die Landkreisverwaltung hat gemeinsam mit dem MVV ein Konzept, wie der Schülertransport nach Höhenkirchen bewerkstelligt werden kann, erarbeitet. Neben neuen Direktverbindungen von Schulbussen nach Höhenkirchen wurden bestehende Buslinien, die zu den S-Bahnhöfen Neubiberg und Ottobrunn führen, verstärkt, um die Schülerströme aufnehmen zu können.

Ist für die Schüler, die nicht mit dem Bus direkt nach Höhenkirchen fahren können, in der S-Bahn genug Platz?

Auf der S-Bahn-Strecke zwischen Neubiberg und Höhenkirchen können aus betrieblichen Gründen nur so genannte Vollzüge (Kapazität 1088 Fahrgäste, davon 384 Sitzplätze), keine Langzüge eingesetzt werden. Da in den Zügen aber bereits zwischen 30 und 150 sonstige Fahrgäste und voraussichtlich mehr als 1080 Schüler unterwegs sein werden, bedarf es zweier nacheinander verkehrender S-Bahn-Verbindungen (Abfahrt an den S-Bahnhöfen Neubiberg bzw. Ottobrunn um 7.31 bzw. 7.33 Uhr und um 7.51 bzw. 7.53 Uhr), um die Schüler nach Höhenkirchen zu transportieren. Dies impliziert, dass der Unterricht zumindest für einen Teil der Schüler später als um 8.00 Uhr beginnen muss. Näheres wird derzeit geklärt.

Ist bei so vielen S-Bahn fahrenden Schülern die Sicherheit auf den Bahnsteigen gewährleistet?

Die Geschäftsführung der S-Bahn München, die für die Sicherheit an Bahnhöfen zuständige Bundespolizei sowie die für unser Schulgebiet zuständige Polizeiinspektion 28 sind über die Sachlage informiert und haben bereits präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit angekündigt. So wird die Bundespolizei Vorabschulungen in den Schulklassen zum Thema „Verhalten im Bahnverkehr“ anbieten – an beiden bestehenden Gymnasien werden regelmäßig auch DB-Schülerbegleiter ausgebildet – und zum Beginn des nächsten Schuljahres an den fraglichen Bahnhöfen verstärkt Präsenz zeigen.

Wie viele Schüler passen in das neue Schulgebäude und wie viele werden in Schulcontainern unterrichtet?

Das neue Gymnasiumsgebäude ist auf 32 Klassen, also auf rund 960 Schüler ausgelegt. Um alle Schüler des Gymnasiums Neubiberg bzw. des Gymnasiums Ottobrunn aufnehmen zu können, muss eine Schulcontaineranlage errichtet. Diese wird so konzipiert, dass dort in der Spitze (Schuljahr 2014/2015) weitere rund 1.000 Schüler Platz finden.

Ist in Höhenkirchen in der Aula ausreichend Platz für die maximal 2000 Schüler vorhanden?

Die Schulbauverordnung des Kultusministeriums regelt in § 2 Abs. 3 folgendes: „Jede soll über eine geschlossene Pausenfläche verfügen. Bei Grundschulen und Schulen bis 400 Schüler sollen 0,5 qm je Schüler, ansonsten für die 400 übersteigende Schülerzahl 0,4 qm je Schüler vorgesehen werden.“ Bezogen auf 2.000 Schüler bedeutet das gemäß dieser Richtlinie einen Flächenbedarf von 840 qm. Im Neubau des Gymnasiums in Höhenkirchen können für die geschlossenen Pausenfläche Flächen von 1.357 qm angerechnet werden. Dabei machen Aula und der offene Mensa-Bereich sowie der an die Aula angrenzende Mehrzweckraum eine Fläche von ca. 640 qm aus. Hinzu kommen noch Kommunikationszonen im 1. und 2. OG mit einer Gesamtfläche von ca. 717 qm. Die geschlossenen Pausenflächen reichen also aus.